Rechtsanwälte werden Ihnen (zu Recht) immer empfehlen, sich von einem erfahrenen Anwalt für BtM (Strafverteidiger für BtM) vertreten zu lassen. Im Hinblick auf das Ergebnis des Strafverfahrens und mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis ist das auch völlig richtig. Ein Anwalt für BtMG kann mit der Staatsanwaltschaft verhandeln und gegebenenfalls eine Einstellung im Ermittlungsverfahren erreichen. Möglicherweise sind auch Fehler im Ermittlungsverfahren geschehen, die zu Beweisverwertungsverboten führen und einen vollständigen Freispruch ermöglichen.
In diesen Fällen ist die Verteidigung durch einen Anwalt für BtM zwingen notwendig:
- Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an einen Minderjährigen
- Besitz, Handeltreiben oder Herstellung nicht geringe Menge (Marihuana rund 75 g, Haschisch rund 50g, Amphetamin rund 40g, Methamphetamin rund 9,5g, Kokain rund 11g)
- Anbau, Herstellung, Handeltreiben als Mitglied einer Bande
- Abgabe mit Todesfolge
- Wenn Widerruf der Bewährung droht
- Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft
Die Mindeststrafe beträgt hier ein Jahr (zwei Jahre/fünf Jahre) Freiheitsstrafe, Geldstrafe ist nicht mehr möglich. Dann liegt notwendige Verteidigung vor und es ist dringend anzuraten, sich schon als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren schnellstmöglich von einem Anwalt für BtM verteidigen zu lassen.
In diesen Fällen ist in aller Regel auch Pflichtverteidigung möglich.
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In diesen Fällen empfehlen wir ebenfalls dringend die Verteidigung durch einen Anwalt für BtM:
- Besitz, Handeltreiben oder Herstellung in Menge, die nicht mehr Eigenbedarf nahelegt (zum Beispiel etwa 25g Marihuana, 15g Haschisch, 5g Amphetamin, 2g Methamphetamin oder 2g Kokain)
- Eine einschlägige Vorstrafe liegt vor.
- Die berufliche Zukunft wird von einem (BtM) Eintrag im Führungszeugnis gefährdet (z.B. bei Beaufsichtigung und Ausbildung Jugendlicher)
- Die Fahrerlaubnis ist beruflich notwendig
- Neben den bekannten Straftaten existieren deutliche (noch) unentdeckte Straftaten
- Das Nettoeinkommen beträgt mehr als 2.500 €
Hier steht zu viel auf dem Spiel, als dass wir Mandanten guten Gewissens raten könnten, in das Ermittlungsverfahren und in die Hauptverhandlung ohne Verteidigung zu gehen. Schon eine Verurteilung (auch Strafbefehl) zu einer geringen Geldstrafe zieht grundsätzlich das Verbot nach sich, Jugendliche zu Beaufsichtigen und Auszubilden.
Die Fahrerlaubnis steht im BtM Verfahren oft auf dem Spiel.
Ein hohes Einkommen hat zwangsläufig auch eine entsprechend höhere Geldstrafe zur Folge. Dann ist schon auf Grund des Strafmaßes eine Verteidigung durch einen Anwalt für BtM rentabel.
In diesen Fällen ist die Verteidigung im Ergebnis empfehlenswert aber nicht zwingend notwendig.
Falls Sie es sich finanziell nicht leisten können, kann in diesen Fällen notfalls auch das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abgewartet werden:
- Besitz von unter 6g Marihuana, keine Vorstrafen, keine Beaufsichtigung von Jugendlichen, Führungszeugnis unwichtig
- Besitz von unter 1g Amphetamin, keine Vorstrafen, keine Beaufsichtigung von Jugendlichen, Führungszeugnis unwichtig, Fahrerlaubnis unwichtig
- Besitz von unter 0,5g Kokain, keine Vorstrafen, keine Beaufsichtigung von Jugendlichen, Führungszeugnis unwichtig, Fahrerlaubnis unwichtig
Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens kann Notfall abgewartet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie absolut sicher von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wer sich das nicht sicher zutraut, sollte unbedingt einen Strafverteidiger für BtM beauftragen.
Unsere Strafverteidiger für BtM stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Wir verteidigen Sie deutschlandweit als Anwalt für BtMG:
- Wir sagen sofort, was Sie tun müssen.
- Wir verteidigen sofort bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
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13 Gedanken zu “Wann brauche ich einen Anwalt für BtM”
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde vergangenen Freitag Abend bei einer Razzia mit 0,5 gr Kokain erwischt.
Ich habe es verneint dass ich es auch benutzt habe und ich es bereue. Zudem hatte ich 1,26 Promille und sonst gab ich an dass ich Student bin. Meine Frage ist was auf mich zukommt und weil mir der Führerschein sehr viel wert ist wollte ich nachfragen was mir da blüht. Ich habe keine Vorstrafen ,habe keine Punkte seit dem ich meinen Führerschein gemacht habe ( 8 Jahre her). Ich bitte um Hilfe. Wie lange dauert es bis die Strafe festliegt und wann sich die Führerscheinstelle sich meldet.
Tel.: 0176/83411886
Ich danke ihnen und verbleibe mit lieben Grüßen,
P. Martin
Die Rechtsfolgen hängen bei kleineren Mengen stark vom Bundesland ab, in dem der Vorfall sich ereignet. In Bayern würde diese Menge voraussichtlich nicht mehr eingestellt. Es ist bei dieser Menge mit einer Geldstrafe im Bereich von um 30 Tagessätze zu rechnen.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird voraussichtlich ein medizinisches Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung anordnen. Ein direkter Entzug der Fahrerlaubnis ist nur wahrscheinlich, wenn Angaben zum Konsum gemacht worden sind. Bis eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft ergeht, dauert es in diese kleineren Fällen in der Regel zwei bis sechs Monate.
Ein Bekannter von mir hat ein Verfahren in Bezug auf BtM am Laufen. Danke für den Tipp, auch bei kleineren Delikten eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ich werde ihm raten, bis dahin von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Es freut uns, dass Ihnen unsere Ausführungen weitergeholfen haben.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung.
Guten Abend
habe am Samstag gegen das BtmG verstoßen. Bei mir wurden max 2 Ecstasy Pillen gefunden. Habe keine Vorstrafen. Brauche ich da schon einen Anwalt? Wann werde ich Post erhalten? Was für eine Strafe kann auf mich zu kommen? Wird sich die Führerscheinstelle melden? Lebe in Baden Württemberg. Danke für die schnelle Antwort
Wenn Sie zur Tatzeit 21 Jahre alt waren, wäre eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt eine denkbare Rechtsfolge. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann auch eine Einstellung des Verfahrens möglich sein. Sofern Sie mit einer kleineren Verurteilung nach dem BtMG notfalls leben könnten, brauchen Sie nicht unbedingt einen Verteidiger. Wenn Sie sich eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das BtMG keinesfalls leisten können (z.B. weil Sie Erzieher oder Lehrer sind oder werden wollen, Jagdschein oder waffenrechtliche Erlaubnis haben oder im Betrieb Auszubildende betreuen) ist eine Verteidigung dringend zu empfehlen. In diesen Fällen können Sie die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens mit der richtigen Verteidigung maximieren.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird wahrscheinlich ein medizinisches Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung anordnen. Sie sollten sofort Abstinenz halten und – sollte der Führerschein sehr wichtig sein – ein Abstinenzprogramm durchführen um notfalls auch für eine MPU vorbereitet zu sein.
Hallo ab wieviel g Crystal kommt man in Untersuchungshaft ? Also giebs da eine Grenze? Oder is es das Verhalten der Polizei gegenüber ob sie den Beschuldigten gleich in Haft setzen oder wieder gehen lassen
Dafür gibt es keine feste Grenze. Haftbefehl ergeht, wenn neben dringendem Tatverdacht auch ein Haftgrund gegeben ist, das sind:
– Flucht
– Fluchtgefahr
– Verdunkelungsgefahr
– Wiederholungsgefahr
Ab höheren Mengen (mittlerer zweistelliger Grammbereich) geht die Staatsanwaltschaft aber auch bei nicht Vorbestraften von Fluchtgefahr aus und beantragt Haftbefehl.
Mehr dazu finden Sie hier: https://www.rgra.de/untersuchungshaft-voraussetzungen/
Die Polizei erhielt einen Anruf, weil angeblich ein Mann mit Hammer und Sturmmaske vor meiner Tür stand.
Die Polizei stand mit gezogener Waffe vor meiner Tür und suchte den Mann in meiner Wohnung. Dabei stellte die Polizei einen starken Cannabis Geruch fest, statt diesen Mann zu suchen kamen immer mehr Polizisten in meine Wohnung. Letztendlich fanden sie 95 Gramm Cannabis in meiner Wohnung (habe diese Raus gegeben als mir ein Drogenspürhund angedroht worden ist).
Das Cannabis gehörte einem Freund der in einer Obdachlosen Einrichtung schläft, aber aus Angst das ihm das jemand klauen könnte hat er alle seine Sachen bei mir gelassen.
Ich kiffe sehr unregelmäßig und bin mit meinen zarten 18 Jahre(ohne Vorstrafe) nicht solvent genug einen Anwalt zu beauftragen mir zu helfen.
Was wären die nächsten Schritte die ich ergreifen kann (Paderborn, NRW).
Machen Sie in jedem Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und sprechen Sie nicht mit der Polizei.
Sie sollten unbedingt schweigen. Mehr können Sie selbst zum aktuellen Zeitpunkt nicht machen.
Sie brauchen sofort einen Verteidiger. Bei dieser Menge ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist. Damit hätten Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung: mail@rgra.de
087213282
Wir sind bundesweit im Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert. In der Regel übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen. Wir können diesen Fall aber gerne prüfen und Ihnen gegebenenfalls einen Kollegen vor Ort empfehlen.
Hallo, ich wurde letzte Woche mit einer Menge von ca 11g Marihuana in Potsdam (Brandenburg) von der Polizei kontrolliert, welche sie auch gefunden haben, ich habe heute eine Vorladung bekommen und werde als Beschuldigter vernommen. Ich wollte fragen wie ich mich am besten Verhalte damit ich bei der Aussage keine Fehler mache und ich mir noch mehr Probleme einhandel. Ich bin Student und bin 21 Jahre alt.
Mit freundlichem Grüßen
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht und sollten davon unbedingt Gebrauch machen. Sie sind auch nicht verpflichtet, als Beschuldigter zur Polizei zu gehen. Sie sollten also überhaupt keine Aussage machen, damit machen Sie am wenigsten Fehler.