Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Die Spezialisten für Strafrecht

Reubel Grubwinkler Fachanwälte Strafrecht

Strafverteidigung auf höchstem Niveau

Eggenfelden – München – Stuttgart – Freilassing – Bad Kötzting

Konstantin Grubwinkler

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Grubwinkler ist absoluter Spezialist auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts.

Julia Reubel

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht. Schwerpunkt bildet das Verkehrsstrafrecht sowie das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Andreas Achatz

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht

Sandra Hofmeister

Strafverteidigerin

Ihre Strafverteidigerin für allgemeines Strafrecht und BtMG.

Stefan Unrein

Strafverteidiger

Ihr Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht, WaffG, AntiDopG und allgemeines Strafrecht.

Johanna Mathäser

Fachanwältin für Strafrecht

Fachanwältin für Strafrecht, Spezialisierung: Betäubungsmittelstrafrecht, allgemeines Strafrecht.

Sandra Däschlein

Strafverteidigerin

Ihre Schwerpunkte liegen in der Verteidigung im BtMG, Vermögensdelikte.

Lisa Stölzle

Strafverteidigerin

Ihre Schwerpunkte liegen in der Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafsachen, Körperverletzung und Widerstand sowie Führerscheinsachen (MPU).

Manuel Schuhböck

Strafverteidiger

Schwerpunkte liegen in der Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, BtMG und Führerscheinsachen (MPU).

Marc N. Wandt

Fachanwalt für STrafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Schwerpunkte liegen in der Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, Kapitaldelikte, Verkersstraftaten, Sexualstrafrecht,  Fahrerlaubnis

Betäubungsmittel

Unsere Verteidiger sind spezialisten für Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere Handeltreiben in nicht geringer Menge, Besitz, Einfuhr, Anbau, Herstellung von Betäubungmitteln

Jugendstrafrecht

BtMG und Jugendstrafrecht treffen oft zusammen, Schwerpunkte: JGG, Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

Verkehrsstrafrecht

Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsordnungswidrigkeiten

Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung

Diebstahl

Diebstahl, schwerer Diebstahl, Unterschlagung

Betrug

Betrug, Computerbetrug

Sachbeschädigung

Sachbeschädigung, Graffiti, usw.

Beleidigung

Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede

Raub

Raub, räuberische Erpressung

Sexualstrafrecht

Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Urkundenfälschung

Urkundenfälschung, Fälschung von Gesundheitszeugnissen

Brandstiftung

Brandstiftung, schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge

Tötungsdelikte

Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung

Wirtschaftsstrafrecht

Korruption Insolvenzdelikten Steuerstrafrecht

Ausgewählte Referenzen

Einfuhr von Betäubungsmitteln:
27g Amphetamin
Geldstrafe 100 Tagessätze
AG Laufen, Einzelrichter
Gefährliche Körperverletzung: Würgen und Schlag mit Tisch
Freispruch
AG Laufen, Schöffengericht
Gefährliche Körperverletzung: Schlag mit Glas ins Gesicht, Platzwunde
Einstellung § 153b II StPO
AG Laufen
Insolvenzverschleppung, Lieferantenbetrug: Mindestens 16 Fälle, Schaden 220.000,- €
Einstellung § 153a II StPO
AG Augsburg, Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung im besonders schweren Fall
Einstellung nach § 170 II StPO
Staatsanwaltschaft Traunstein
Besitz von BtM:
0,67g Amphetamin
2,3g Marihuana
10 Vorstrafen, unter anderem Freiheitsstrafe wg. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Einstellung nach 170 II StPO
Staatsanwaltschaft Augsburg
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 55 Fällen, 266a II StGB:
Schaden über 50.000,- €
zweifach einschlägig vorbestraft

7 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung
AG Laufen
Versuchter Mord
Einstellung nach § 170 II StPO
Staatsanwaltschaft Traunstein
Erwerb von BtM nicht geringe Menge:
100g Amphetamin
20g Kokain
2g MDMA
(laufend)
Staatsanwaltschaft Ingolstadt
Handeltreiben mit BtM:
8g Methamfetamin,
zweifach einschlägig vorbestraft
10 Monate Freiheitsstrafe,
ausgesetzt zur Bewährung
AG Weißenburg, Schöffengericht
Erwerb und Besitz von BtM:
3g Marihuana
3g Marihuana
1g Amphetamin
Einstellung nach § 170 II StPO
Staatsanwaltschaft Kempten
Handeltreiben mit BtM nicht geringe Menge:
650g Amphetamin
270g Marihuana
250g Haschisch
Bewährungsstrafe
AG Traunstein
Besitz von BtM nicht geringe Menge:
35g Amphetamin
10g Methamphetamin
(laufend)
Staatsanwaltschaft Ulm
Besitz von BtM nicht geringe Menge:
68g Marihuana
100g Amphetamin
10ml Ketamin
2 Freizeitarreste 2.200,- € Geldauflage
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Einfuhr von BtM nicht geringe Menge:
1.000g Kokain
Revision geprüft
LG Kleve
Handeltreiben BtM nicht geringe Menge mit Waffen:
418g Marihuana
139g Haschisch
6g Pilze
(laufend)
Staatsanwaltschaft Deggendorf
Handeltreiben mit BtM:
80g Marihuana
31 Fälle von Erwerb von BtM:
jeweils 2g Marihuana
Verlängerung der Jugendstrafe 7 Monate auf 9 Monate (Bewährung)
Jugendschöffengericht Ravensburg
Handeltreiben mit BtM nicht geringe Menge:
500g Amphetamin
(laufend)
Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen
Gewerbsmäßiger Diebstahl in vier Fällen, Schaden 7.750,- €
Geldstrafe 80 Tagessätze
AG Laufen
Insolvenzverschleppung
vorsätzlicher Bankrott
Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 75 Fällen, Schaden: 80.000,- €,
Einschlägige Vorverurteilung
Geldstrafe 220 Tagessätze
Amtsgericht Rosenheim
Versuchter Totschlag
Untersuchungshaft
Landgericht Landshut
Einfuhr von BtM nicht geringe Menge:
200g Methamphetamin
Untersuchungshaft
AG Hof
Beihilfe zum Handeltreiben mit BtM nicht geringe Menge: 185g Marihuana
Freispruch
Amtsgericht Schwandorf
Handeltreiben mit BtM nicht geringe Menge:
600g Amphetamin
(laufend)
AG Ravensburg
Einfuhr von BtM in nicht geringer Menge:
14,84g Methamphetamin
(laufend)
AG Cham
Anbau von BtM nicht geringe Menge: 9.032g Marihuana
Untersuchungshaft
Amtsgericht Traunstein
Schwerer Bandendiebstahl
1 Jahr 4 Monate Bewährung
Landgericht Landshut
Handeltreiben mit BtM nicht geringe Menge:
600g Amphetamin
(laufend)
AG Ravensburg

Diese Verfahren stellt nur eine kleine Auswahl der strafrechtlichen Verfahren dar, in denen wir als Anwalt für Strafrecht beteiligt waren. Jeder Fall ist unterschiedlich zu beurteilen. Das Gericht entscheidet nach der individuellen Schuld des Täters unter Beurteilung des konkreten Einzelfalles.

Nach § 46 StGB sind bei der Strafzumessung insbesondere zu berücksichtigen: Die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

In einigen dieser Punkte können wir Sie vor einer Hauptverhandlung so vorbereiten, dass eine positive Wirkung in der Strafzumessung zu erwarten ist.

Die angegebenen Referenzen sind keinesfalls Richtwerte. Sogar mit einem gleichen Tatvorwurf und sonst nahezu gleichem Sachverhalt ist vor demselben Gericht eine deutlich höhere oder niedrigere Strafe möglich. Das Gericht entscheidet in Ansehung des Täters auf Grund des individuellen Falles.

Fachanwalt für Strafrecht in Eggenfelden

Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Eggenfelden sind bundesweit für Sie tätig. Insbesondere an allen Gerichten in Bayern fühlen sich unsere Strafverteidiger zuhause und vertreten Sie in jeder Lage des Verfahrens auch gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie erreichen uns insbesondere auch, wenn Sie einen Anwalt für Strafrecht in Freilassing oder München suchen.

Ausgewählte Amtsgerichte in Bayern

Lassen Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in Eggenfelden beraten und verteidigen. Wir beraten Sie notfalls auch vor Ort.

Außerdem begleiten Sie unsere Strafverteidiger zu Vernehmungen insbesondere der folgenden Polizeiinspektionen.

Liste der Dienststellen des Polizeipräsidiums Niederbayern

Polizeiinspektionen in der Region Straubing:

Polizeiinspektion Bogen, Polizeiinspektion Deggendorf, Polizeistation Mallersdorf Pfaffenberg, Polizeiinspektion Plattling, Polizeiinspektion Regen, Polizeiinspektion Straubing, Polizeiinspektion Viechtach, Polizeiinspektion Zwiesel, Kriminalpolizeistation Deggendorf, Kriminalpolizeiinspektion Straubing, Autobahnpolizeistation Straubing/Kirchroth, Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf

Polizeiinspektionen in der Region Passau:

Polizeiinspektion Bad Griesbach i.Rottal, Polizeiinspektion Eggenfelden, Polizeiinspektion Fahndung Passau, Polizeiinspektion Freyung, Polizeiinspektion Grafenau, Polizeiinspektion Hauzenberg, Polizeiinspektion Passau, Polizeiinspektion Pfarrkirchen, Polizeistation Pocking, Polizeistation Tittling, Polizeiinspektion Simbach a.Inn, Polizeiinspektion Vilshofen, Polizeistation Waldkirchen, Kriminalpolizeiinspektion Passau, Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben, Verkehrspolizeiinspektion Passau

Polizeiinspektionen in der Region Landshut:

Polizeiinspektion Dingolfing, Polizeiinspektion Kelheim, Polizeiinspektion Landau a.d.Isar, Polizeiinspektion Landshut, Polizeiinspektion Mainburg, Polizeiinspektion Rottenbur a.d.Laaber, Polizeiinspektion Vilsbiburg, Kriminalpolizeiinspektion Landshut, Autobahnpolizeistation Wörth a.d.Isar, Verkehrspolizeiinspektion Landshut