Strafe Handeltreiben mit BtM, Was ist Handeltreiben?

Strafe Handeltreiben mit BtM

Für die Strafe Handeltreiben mit BtM gilt der normale Strafenkatalog des BtMG. Sofern kein Sonderfall vorliegt, liegt der Regelstrafrahmen bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Liegt zum

Beispiel eine nicht geringe Menge vor, ist der Strafrahmen Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Strafe Handeltreiben BtM Kokain

Strafe Handeltreiben mit BtM § 29 BtMG: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Strafe Handeltreiben mit BtM § 29a ff. BtMG: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (=> 1 Jahr – 15 Jahre)

Der Strafrahmen von Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist anzuwenden, wenn ein besonderes schwerer Fall vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder mit einer nicht geringen Menge Handel treibt.

Die konkrete Strafzumessung erfolgt dann auf Basis des Strafrahmens unter Gesamtwürdigung aller Umstände. Die Strafe für Handeltreiben mit BtM ist grundsätzlich stark geprägt von der Art (Gefährlichkeit) und Menge des Betäubungsmittels. Die Strafe für Handeltreiben mit Kokain, Methamphetamin und Heroin ist grundsätzlich relativ schwer. In diesen Fällen sollten Sie sich dringend sofort von einem Strafverteidiger für BtM beraten lassen. Handeltreiben mit „weniger harten“ Drogen Amphetamin, MDMA, LSD, Ecstasy liegt etwas darunter, die Strafen fallen aber auch teilweise drastisch aus. Die Strafe für Handeltreiben mit Marihuana und Haschisch, den sogenannten weichen Drogen, ist ebenso stark von Menge und Tatumständen abhängig.

Wird Ihnen Handeltreiben vorgeworfen?
Wenden Sie sich an Ihren Strafverteidiger für BtM.

Rufen Sie jetzt an:
+49 8721 3282
+49 8654 7767 333

 

Straf Handeltreiben mit BtM

Was ist Handeltreiben mit BtM?

Handeltreiben ist sehr weit auszulegen. Unter Handeltreiben mit BtM fällt jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Die Tragweite wird gemeinhin unterschätzt.

Es kommt nicht auf die Absicht an, Gewinn zu erzielen. Es kommt auch nicht darauf an, ob tatsächlich ein Geschäft zustande gekommen ist. Ein vollendetes Handeltreiben mit BtM liegt bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches, ernsthaftes Angebot unterbreitet. Ob das Geschäft tatsächlich durchgeführt wird, ist unerheblich. Es ist sogar zweifelhaft, ob es notwendig ist, dass das Geschäft angenommen wird. Auf jeden Fall liegt Handeltreiben mit BtM auch vor, obwohl der Täter die Betäubungsmittel nicht im Besitz hatte oder noch keine Zusage eines Lieferanten hatte.

Der Begriff des Handeltreibens i.S.v. §§ 29ff. BtMG ist allerdings, wie in der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH in Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt worden ist (NJW 2005, 3790f.), weit auszulegen. Danach ist Handeltreiben i.S.d. § 29 I 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner BtMG, § 29 Rn 242, 319f., 327; Weber BtMG, 2. Aufl., § 29 Rn 157, 159, 304). Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 mwN). Das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus.

BGHBeschluß vom 7. 7. 2006 – 2 StR 184/06 (LG Bonn)

Nach einiger Rechtsprechung ist der Begriff des Handeltreibens „weitest“ auszulegen.

Handeltreiben kann schon durch Handlungen verwirklicht sein, die vom Kauf weit entfernt sind. Handeltreiben kann jede Handlung sein, die auf das Ziel des Erfolges eines Umsatzes mit Betäubungsmitteln gerichtet ist. Die Handlung muss nicht einmal direkt auf Betäubungsmittel gerichtet sein. Es reicht schon der Umgang mit Geld aus, das aus dem Verkauf erzielt wird oder der Umgang mit anderen Stoffen.

So zum Beispiel liegt eine Strafe für Handeltreiben mit BtM in folgenden Fällen nahe, wenn ein Bezug zu möglichem Betäubungsmittelumsatz hergestellt wird:

  • Einfuhr und Ausfuhr
  • Fahrten
  • Besitz, Lagerung für Dritte
  • Transport oder Entgegennahme von Drogengeld
  • Anbau
  • Aufforderungen an den Käufer
  • Absatzorientierte Beschaffung

Bei uns finden Sie Ihren BtM Anwalt für BtMG und Drogenstrafrecht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

4 Gedanken zu “Strafe Handeltreiben mit BtM, Was ist Handeltreiben?”