Diebstahl (§ 242)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (SZ) (§ 243)
Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (Q) (§ 244)
Schwerer Bandendiebstahl (Q) (§ 244a)
Unterschlagung (§ 246)
Haus- und Familiendiebstahl (§ 247)
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b)
Entziehung elektrischer Energie (§ 248c)