Verstoß gegen BtMG, wie soll ich mich verhalten?

Allgemeiner Verstoß gegen BtMG – Was ist das?

Oft findet sich in Ermittlungsakten, Vorladungen und Einladungen zu Beschuldigtenvernehmungen neben dem Aktenzeichen die Vorgangsbezeichnung. Die Vorgangsbezeichnung der Kriminalpolizei ist bei allgemeinem Verstoß gegen BtMG oft kryptisch formuliert wie hier:

Der Vorgang gegen

Max Mustermann, 01.01.1985 in München, Sta: deutsch, wh. 80333 Münche, Straße

wegen

V. g. BtMG – allg. Verstoß – mit Cannabis einschließlich Zubereitungen (§ 29 BtMG)

Die Vorgangsbezeichnung der Polizei hat grundsätzlich keinerlei Auswirkungen. Anhand der Vorgangsbezeichnung kann man lediglich erahnen, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Die Polizei differenziert erfahrungsgemäß hier oft noch nicht nach Besitz, Handeltreiben, Anbau, Erwerb, nicht geringer Menge, Haschisch oder Marihuana.

Allgemeiner Verstoss gegen BtMG

V. g. BtMG – allg. Verstoß – mit Cannabis einschließlich Zubereitungen (§ 29 BtMG)

  • V. g. BtMG = Verstoß gegen BtMG,
  • all. Verstoß = Allgemeiner Verstoß gegen BtMG; das deutet darauf hin, dass eine Konkretisierung der tatsächlichen Handlung Verstoß gegen BtMG noch nicht vorgenommen worden ist. Es kann also Besitz, Handeltreiben, Anbau, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe etc. vorliegen. Der wahrscheinlichste Fall ist, dass Besitz oder Erwerb unterstellt wird.
  • Cannabis einschließlich Zubereitungen = Hierbei handelt es sich um eine Standardformulierung der Polizei. Die Polizei differenziert hier noch nicht nach Marihuana, Haschisch, fertiger Mischung, Öl, Keksen, einem Joint etc. Der Zusatz „einschließlich Zubereitungen“ bedeutet nur, dass nicht unbedingt reines Cannabis vorliegt, sondern möglicherweise auch Haschisch, ein Joint oder irgendein anderes (Teil-)Produkt von Cannabis.
  • § 29 BtMG = Hier wird in manchen Fällen schon eine Norm von der Polizei zitiert. Das hat keine Auswirkungen. § 29 BtMG ist die Grundnorm im BtMG Strafenkatalog. Wenn hier § 29 BtMG genannt ist, bedeutet das nicht, dass nicht auch zum Beispiel nach § 29a BtMG angeklagt und verurteilt werden kann.

Wir sind Bundesweit im Betäubungsmittelstrafrecht tätig. Bei Fragen finden Sie bei uns Ihren Anwalt für BtM.


In schwereren Fällen kann die Vorgangsbezeichnung zum Beispiel lauten:

Ermittlungsverfahren gegen XY

wegen Handelns mit oder Herstellens von oder Abgabe  bzw. Besitz von nicht geringer Menge BtM.

Strafprozessual besteht wenig ein Unterschied.

Die Vorgangsbezeichnung ist nur ein kleines Indiz für den tatsächlichen Vorwurf. Staatsanwaltschaft und Gericht sind auch keinesfalls an diese Bezeichnung gebunden. Der Tatvorwurf gegen den Beschuldigten wird erst durch die Anklage der Staatsanwaltschaft konkretisiert. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte oder Besprechung des Strafverteidigers für BtMG kann beurteilt werden, welcher Verstoß genau vorliegt.

Allgemeiner Verstoß gegen BtMG
FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen bei Verstoß gegen BtMG
Verstoß gegen BtMG

Anklage erhalten, was soll ich tun?

Lassen Sie einen Anwalt für BtMG Akteneinsicht nehmen und die Beweislage prüfen. Ihr Rechtsanwalt kann bei Verstoß gegen BtMG die Ermittlungsakte prüfen und dann Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen und Beweisanträge stellen. Anklage bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Sache ernst nimmt und eine Einstellung sehr unwahrscheinlich ist.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung ?

Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Verständigen Sie sofort einen BtM Anwalt mit Erfahrung im Verstoß gegen BtMG. Lassen Sie sich nach der Durchsuchung den Durchsuchungsbeschluss und das Protokoll zeigen. Unterschreiben Sie nichts.

Vorladung als Beschuldigter erhalten, was tun?

Auch wenn Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoßt gegen BtMG  erhalten haben, sollten Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. 

Gehen Sie nicht zur Polizei, ohne vorher mit Ihrem Strafverteidiger für BtM gesprochen zu haben.

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter bei Verstoß gegen BtMG?

Bei Verstoß gegen BtMG ist es sinnvoll, sich sofort mit Ihrem Strafverteidiger für BtM in Verbindung zu setzen.

08721 3282

Das richtige Verhalten als Beschuldigter lesen Sie ausführlich hier.

Die nicht geringe Menge bei Verstoßt gegen BtMG hat grundsätzlich zur Folge, dass keine Geldstrafe mehr möglich ist. Liegt die nicht geringe Menge vor, beträgt die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr.

Die nicht geringe Menge bestimmt sich nach dem reinen Wirkstoffgehalt. Sie liegt zum Beispiel vor bei 10 g Amfetaminbase, 7,5 g THC, 5,0 g Cocainhydrochlorid, 10 g MDMA Base, 1,5 g Heroinhydrochlorid, 5,0 g Metamfetaminbase

Die Verteidigung durch einen Strafverteidiger für BtM ist bei Verstoß gegen BtMG grundsätzlich vorteilhaft. Mindestens in folgenden Fällen ist eine Verteidigung zwingend erforderlich:

  • nicht geringe Menge
  • Anbau oder Handeltreiben als Mitglied einer Bande
  • Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an einen Minderjährigen
  • Abgabe mit Todesfolge
  • Widerruf der Bewährung droht
  • Untersuchungshaft

Mehr lesen Sie hier: Wann brauche ich einen Anwalt für BtM?

Einträge wegen Verstoß gegen BtMG werden nach folgenden Fristen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen:

Drei Jahre bei Geldstrafe,
Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten und Bewährungsstrafen bis zu 1 Jahr falls sich keine weitere Freiheitsstrafe
im Register befindet.
Fünf Jahre in allen übrigen Fällen.

Lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung werden immer aufgenommen.

Die Polizei kann Verkehrsteilnehmer jederzeit verdachtsunabhängig kontrollieren.

Sie sind bei Kontrolle des Fahrzeugführers verpflichtet:

  • Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen
  • Personalien angeben
  • aus dem Auto auszusteigen
  • angeordnete körperliche Untersuchungen durchführen lassen
  • Nicht: an Drogenschnelltest mitwirken
  • Nicht: an einem Alkoholtest mitwirken
  • Nicht: freiwillig in die Taschenlampe des Polizeibeamten blicken
  • Nicht: Nasen-Finger-Probe durchführen.
  • Nicht: anhauchen

Wird Ihnen ein Verstoß vorgeworfen, kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger für BtM.

Rufen Sie jetzt an:
+49 8721 3282

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