Strafverteidiger für BtM

Ihre Strafverteidiger für BtM

Mit zehn Strafverteidigern für BtM und Drogendelikte sind wir deutschlandweit führend in der Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht.

Der absolute Fokus unserer Kanzlei ist die Strafverteidigung von BtM.

Aktuelle Referenzen

Handeltreiben mit BtM nicht geringe Menge:
650g Amphetamin
270g Marihuana
250g Haschisch
(laufend)
Haftbefehl aufgehoben
AG Traunstein
Erwerb von BtM nicht geringe Menge:
100g Amphetamin
20g Kokain
2g MDMA
(laufend)
Staatsanwaltschaft Ingolstadt
Einfuhr von BtM nicht geringe Menge:
1.000g Kokain
Revision geprüft
LG Kleve
Einfuhr von Betäubungsmitteln:
27g Amphetamin
Geldstrafe 100 Tagessätze
AG Laufen, Einzelrichter
Handeltreiben mit BtM:
8g Methamfetamin,
zweifach einschlägig vorbestraft
10 Monate Freiheitsstrafe,
ausgesetzt zur Bewährung
AG Weißenburg, Schöffengericht
Erwerb von BtM:
5 x 2g Marihuana
Einstellung § 153 II StPO
AG Eggenfelden
Besitz von BtM:
0,67g Amphetamin
2,3g Marihuana
10 Vorstrafen, unter anderem Freiheitsstrafe wg. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Einstellung nach 170 II StPO
Staatsanwaltschaft Augsburg
Besitz von BtM nicht geringe Menge:
35g Amphetamin
10g Methamphetamin
(laufend)
Staatsanwaltschaft Ulm
Besitz von BtM:
0,65g Marihuana
sechsfach meist einschlägig vorbestraft
Geldstrafe 90 Tagessätze
Amtsgericht München
Handeltreiben mit BtM:
80g Marihuana
31 Fälle von Erwerb von BtM:
jeweils 2g Marihuana
Verlängerung der Jugendstrafe 7 Monate auf 9 Monate (Bewährung)
Jugendschöffengericht Ravensburg
Handeltreiben mit BtM nicht geringe Menge:
500g Amphetamin
(laufend)
Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen
Erwerb und Besitz von BtM:
3g Marihuana
3g Marihuana
1g Amphetamin
Einstellung nach § 170 II StPO
Staatsanwaltschaft Kempten
Besitz von BtM nicht geringe Menge:
68g Marihuana
100g Amphetamin
10ml Ketamin
(laufend)
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Herstellen von BtM nicht geringe Menge:
10g Haschisch,
210g Marihuana
9 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung
AG Eggenfelden, Schöffengericht
Handeltreiben BtM nicht geringe Menge:
4.000g Amphetamin
(laufend)
Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
Einfuhr von BtM nicht geringe Menge:
200g Methamphetamin
Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Hof

Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Strafenkatalog BtMG

In fällen schwerer Drogenkriminalität sollten Sie sofort einen Strafverteidiger für BtM beauftragen.

Wann brauche ich einen Anwalt für BtM

Dafür ist ein Blick in den Strafenkatalog des BtMG notwend.

Paragraph 29 ff. BtMG insbesondere Besitz, Handeltreiben und allgemeiner Verstoß gegen BtMG

§ 29 I BtMG: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Besitz, Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr von Betäubungsmitteln

§ 29 III BtMG: 1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr + Gewerbsmäßigkeit oder Gesundheitsgefährdung mehrerer Menschen

§ 29a I Nr. 1 BtMG: 1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Abgabe als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren

§ 29a I Nr. 2 BtMG: 1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Besitz, Herstellung, Handeltreiben in nicht geringer Menge

§ 30 BtMG: 2 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Anbau, Herstellung, Handeltreiben als Mitglied einer Bande oder Besitz, Herstellung, Handeltreiben in nicht geringer Menge gewerbsmäßig oder Einfuhr in nicht geringer Menge

§ 30a I BtMG: 5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr in nicht geringer Menge bandenmäßig

§ 30a II Nr. 1 BtMG: 5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für bestimmen einer Person unter 18 Jahren, Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen etc. als Person über 21 Jahren.

§ 30a II Nr. 2 BtMG:  5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für 
Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Verschaffen in nicht geringer Menge mit Waffen

Nicht geringe Menge Betäubungsmittel

Die nicht geringe Menge bestimmt sich grundsätzlich nach der Menge des enthaltenen Wirkstoffes netto. Hier ist in der Regel ein Wirkstoffgutachten zu erstellen.

  • Amphetamin: 10 g Amfetamin Base
  • Nicht geringe Menge Cannabis: 7,5 g THC
  • Kokain: 5,0 g Cocainhydrochlorid
  • MDMA: 30 g MDMA Base
  • Heroin: 1,5 g Heroinhydrochlorid
  • Methamphetamin: 5 g Metamfetaminbase
  • Psilocybin: 1,2 g Psilocin
  • Fentanyl: 75 mg
  • Diazepam 2.400 mg, Alprazolam 240 mg, Lormetazepam 360 mg, Temazepam 4.800 mg, Clonazepam 480 mg, Midazolam 1.800 mg, Tetrazepam 4.800 mg, Oxazepam 7.200 mg, Triazolam 120 mg, Lorazepam 480 mg (Weber, BtMG/Weber BtMG § 29a Rn. 82-86, beck-online)

Besonderheiten gibt es bei der Bestimmung der Menge insbesondere beim Überschreiten der nicht geringen Menge beim Anbau von Marihuana, insbesondere beim Anbau von Marihuana mit der Absicht des Handeltreibens.

Wird Ihnen eine nicht geringe Menge vorgeworfen, empfehlen wir dringend, sich von einem Strafverteidiger für BtM verteidigen zu lassen.

Nicht geringe Menge BtM (durchschnittlicher Reinheitgrad):

Marihuana: 75 g
Haschisch: 50 g
Amphetamin: 42 g
Crystal Methamphetamin: 9,5 g
Kokain: 11,5 g

Die durchschnittlichen Reinheitsgrade sind bezogen auf den Durchschnitt der konfiszierten Drogen in Mitteleuropa. Die Mengen können drastisch variieren und sich je nach Wirkstoffgehalt vervielfachen oder auf einen Bruchteil absenken.

Rechtsfolge des Besitzes in nicht geringer Menge ist grundsätzlich Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Sollte Ihnen eine nicht geringe Menge vorgeworfen werden, wenden Sie sich sofort an Ihren Anwalt für BtMG.