Ihre Strafverteidiger für BtM
Unsere vier Strafverteidiger für BtM und Drogendelikte verteidigen Sie deutschlandweit.
Aktuelle Referenzen
650g Amphetamin
270g Marihuana
250g Haschisch
Haftbefehl aufgehoben
100g Amphetamin
20g Kokain
2g MDMA
1.000g Kokain
27g Amphetamin
8g Methamfetamin,
zweifach einschlägig vorbestraft
ausgesetzt zur Bewährung
5 x 2g Marihuana
0,67g Amphetamin
2,3g Marihuana
10 Vorstrafen, unter anderem Freiheitsstrafe wg. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
35g Amphetamin
10g Methamphetamin
0,65g Marihuana
sechsfach meist einschlägig vorbestraft
80g Marihuana
31 Fälle von Erwerb von BtM:
jeweils 2g Marihuana
500g Amphetamin
3g Marihuana
3g Marihuana
1g Amphetamin
68g Marihuana
100g Amphetamin
10ml Ketamin
10g Haschisch,
210g Marihuana
4.000g Amphetamin
200g Methamphetamin
Strafenkatalog BtMG
In fällen schwerer Drogenkriminalität sollten Sie sofort einen Strafverteidiger für BtM beauftragen.
Wann brauche ich einen Anwalt für BtM
Dafür ist ein Blick in den Strafenkatalog des BtMG notwend.
Paragraph 29 ff. BtMG insbesondere Besitz, Handeltreiben und allgemeiner Verstoß gegen BtMG
§ 29 I BtMG: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Besitz, Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr von Betäubungsmitteln
§ 29 III BtMG: 1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr + Gewerbsmäßigkeit oder Gesundheitsgefährdung mehrerer Menschen
§ 29a I Nr. 1 BtMG: 1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Abgabe als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren
§ 29a I Nr. 2 BtMG: 1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Besitz, Herstellung, Handeltreiben in nicht geringer Menge
§ 30 BtMG: 2 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Anbau, Herstellung, Handeltreiben als Mitglied einer Bande oder Besitz, Herstellung, Handeltreiben in nicht geringer Menge gewerbsmäßig oder Einfuhr in nicht geringer Menge
§ 30a I BtMG: 5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr in nicht geringer Menge bandenmäßig
§ 30a II Nr. 1 BtMG: 5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für bestimmen einer Person unter 18 Jahren, Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen etc. als Person über 21 Jahren.
§ 30a II Nr. 2 BtMG: 5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe für
Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Verschaffen in nicht geringer Menge mit Waffen
Nicht geringe Menge Betäubungsmittel
Die nicht geringe Menge bestimmt sich grundsätzlich nach der Menge des enthaltenen Wirkstoffes netto. Hier ist in der Regel ein Wirkstoffgutachten zu erstellen.
- Amphetamin: 10 g Amfetamin Base
- Nicht geringe Menge Cannabis: 7,5 g THC
- Kokain: 5,0 g Cocainhydrochlorid
- MDMA: 30 g MDMA Base
- Heroin: 1,5 g Heroinhydrochlorid
- Methamphetamin: 5 g Metamfetaminbase
- Psilocybin: 1,2 g Psilocin
- Fentanyl: 75 mg
- Diazepam 2.400 mg, Alprazolam 240 mg, Lormetazepam 360 mg, Temazepam 4.800 mg, Clonazepam 480 mg, Midazolam 1.800 mg, Tetrazepam 4.800 mg, Oxazepam 7.200 mg, Triazolam 120 mg, Lorazepam 480 mg (Weber, BtMG/Weber BtMG § 29a Rn. 82-86, beck-online)
Besonderheiten gibt es bei der Bestimmung der Menge insbesondere beim Überschreiten der nicht geringen Menge beim Anbau von Marihuana, insbesondere beim Anbau von Marihuana mit der Absicht des Handeltreibens.
Wird Ihnen eine nicht geringe Menge vorgeworfen, empfehlen wir dringend, sich von einem Strafverteidiger für BtM verteidigen zu lassen.
Nicht geringe Menge BtM (durchschnittlicher Reinheitgrad):
Marihuana: 75 g
Haschisch: 50 g
Amphetamin: 42 g
Crystal Methamphetamin: 9,5 g
Kokain: 11,5 g
Die durchschnittlichen Reinheitsgrade sind bezogen auf den Durchschnitt der konfiszierten Drogen in Mitteleuropa. Die Mengen können drastisch variieren und sich je nach Wirkstoffgehalt vervielfachen oder auf einen Bruchteil absenken.
Rechtsfolge des Besitzes in nicht geringer Menge ist grundsätzlich Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Sollte Ihnen eine nicht geringe Menge vorgeworfen werden, wenden Sie sich sofort an Ihren Anwalt für BtMG.