Nicht geringe Menge Crystal Methamphetamin

Nicht geringe Menge Crystal (Methamphetamin)

Die nicht geringe Menge Crystal (Methamphetamin) liegt bei 5 Gramm Wirkstoff Methamphetaminbase.

Strafe für Besitz in nicht geringer Menge Crytal: Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe
Die nicht geringe Menge Crystal (Methamphetamin) kann bei durchschnittlichem Wirkstoffgehalt (Endverbraucher) bei 9 g Methamphetamin angenommen werden.

Wird Ihnen eine nicht geringe Menge Methamphetamin vorgeworfen ist höchste Eile geboten:
Wenden Sie sich sofort an Ihren Anwalt für BtMG.

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Wirkstoffgehalt von Crystal und durchschnittlicher Preis CrystalNicht geringe Menge Crystal Methamphetamin

Crystal (umgangssprachlich für Methamphetamin) hat in Mitteleuropa einen stark variierenden Wirkstoffgehalt und einen extrem unterschiedlichen Preis je nach Ort und Abnahmemenge.

Durchschnittlicher Wirkstoffgehalt von Crystal: 22% – 73%

Wahrscheinlicher Wirkstoffgehalt von Crystal: 25% – 58%

Preis von Crystal: 15 € – 170 € pro Gramm
Wahrscheinlichster Preis von Crystal: 19 € – 71 € pro Gramm
In der Regel dürfte der Preis von Crystal für den Endkonsumenten in Deutschland bei circa 100,- € liegen.

Diese Werte beziehen sich auf sichergestellte Betäubungsmittel in Europa in sämtlichen Größenordnungen vom Endkonsumenten bis zum Hersteller von Methamphetamin. Daher ergibt sich eine sehr große Streuung der Werte.

Strafenkatalog Crystal (Methamphetamin)

Methamphetamin wird in Deutschland von der Staatsanwaltschaft offiziell noch harmloser eingeschätzt als Kokain. Das dürfte aber mittlerweile überholt sein und sich in naher Zukunft ändern. In der Praxis wird der Verstoß gegen das BtMG wegen Crystal schon spürbar schärfer bestraft.

Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe:
§ 29 I BtMG
Besitz, Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr bei der sogenannten Normalmenge, also unterhalb der nicht geringen Menge

1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:
§ 29 III BtMG
Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr + Gewerbsmäßigkeit oder Gesundheitsgefährdung mehrerer Menschen

§ 29a I Nr. 1 BtMG
als Person über 21 Jahre Abgabe an eine Person unter 18 Jahren

§ 29a I Nr. 2 BtMG
Besitz, Herstellung, Handeltreiben in nicht geringer Menge

2 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:
§ 30 BtMG
Anbau, Herstellung, Handeltreiben als Mitglied einer Bande oder Besitz, Herstellung, Handeltreiben in nicht geringer Menge gewerbsmäßig oder Einfuhr in nicht geringer Menge

5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:
§ 30a I BtMG
Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr in nicht geringer Menge bandenmäßig

§ 30a II Nr. 1 BtMG
als Person über 21 Jahre eine Person unter 18 Jahren bestimmen, Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen etc.

§ 30a II Nr. 2 BtMG
Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Verschaffen in nicht geringer Menge mit Waffen

Strafschärfung nicht geringe Menge Crystal

Eine wichtige Grenze ist die so genannte nicht geringe Menge Crystal, bei der eine deutliche Verschärfung des Strafrahmens schon nach § 29a I Nr. 2 BtMG eintritt. Wenn bei Ihnen eine nicht geringe Menge gefunden wurde, sollten Sie dringend sofort einen Anwalt für BtMG kontaktieren und sich schon im Ermittlungsverfahren verteidigen lassen. Der Strafrahmen beträgt dann schon mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe sofern kein minder schwerer Fall vorliegt.

Die Menge ist für verschiedene Betäubungsmittel unterschiedlich und wird grundsätzlich nach der Wirkstoffmenge beurteilt. Da nicht immer ein Wirkstoffgutachten vorliegt, lohnt sich ein Blick auf den durchschnittlichen Wirkstoffgehalt von Crystal. Ausgehend vom durchschnittlichen Wirkstoffgehalt haben wir die nicht geringe Menge ermittelt. Insbesondere der Wirkstoffgehalt von Crystal (Methamphetamin) variiert sehr stark. Daher kann die nicht geringe Menge Crystal stark schwanken und erst mit Wirkstoffgutachten konkret festgestellt werden.

Für die Abschätzung der möglichen Folgen im Betäubungsmittelstrafrecht und die rechtzeitige Einleitung geeigneter Strafverteidigungsmaßnahmen ist eine rechtzeitige und umfassende Prognose der vorgeworfenen Tat erforderlich. Dafür ist es notwendig, dass dem Anwalt für BtMG der Wirkstoffgehalt und insbesondere im Falle des Handeltreibens auch der Preis bekannt ist.

Einstellung bei geringer Menge zum Eigenbedarf

Die Staatsanwaltschaft kann nach § 31a I BtMG grob zusammengefasst von der Verfolgung absehen und das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn lediglich eine geringe Menge zum Eigenbedarf vorgeworfen wird.

Methamphetamin: 0,075 g Base oder 0,09 g Methamphetamin-Hydrochlorid

Richtlinien Eigenbedarf geringe Menge Crystal (Methamphetamin)

Die geringe Menge zum Eigenbedarf Crystal oder Methamphetamin kann abhängig vom Bundesland mit bis zu 0,075 g Metamphetaminbase oder 0,09 g Metamphetaminhydrochlorid angenommen werden. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Crystal (Methamphetamin) in Europa beträgt rund 36 % – 70 %. Der Preis von Crystal (Methamphetamin) variiert extrem.

Einige Bundesländer haben Richtlinien erlassen, um den Umgang der Staatsanwaltschaft mit sonstigen Betäubungsmittel zu regeln:

In Baden-Württemberg gibt es keine Anwendung von § 31a BtMG bei Crystal.
In Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen können derartige Entscheidungen in Ausnahmefällen durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden.
In Sachsen erfolgen Einstellungen nur in besonderen Ausnahmefällen, bei Crystal wohl ausgeschlossen
Nordrhein-Westfalen: bis zu 0,5 g bzw. bis zu 3 Konsumeinheiten möglich
In Brandenburg ist Einstellung bei bis zu 3 Konsumeinheiten möglich.
In Bremen ist Einstellung nach § 31a BtMG möglich aber unwahrscheinlich.
In Hamburg ist Einstellung nach § 31a BtMG möglich aber unwahrscheinlich
In Schleswig-Holstein ist Einstellung nach § 31a BtMG grundsätzlich möglich.

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