Strafe Besitz von BtM, Marihuana, Amphetamin, Kokain, Definition

Strafe bei Besitz von BtM, Marihuana, Amphetamin, Kokain, Methamphetamin

Die Strafe Besitz von BtM bestimmt sich grundsätzlich nach dem Strafrahmen des § 29 I Nr. 3 BtMG. Demnach lautet die Strafe für Besitz von BtM auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder mit Geldstrafe. So wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

Nach § 29 I Nr. 1 BtMG ist derselbe Strafrahmen angeordnet für Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, Inverkehrbringen, Erwerb oder sich verschaffen.

Zusammenfassend ist – krass ausgedrückt – außer dem tatsächlichen und reinen Konsum ohne gleichzeitigen Besitz(!) jede denkbare Handlung mit Betäubungsmitteln strafbar.

Der strafbare Besitz ist quasi ein Auffangtatbestand dafür, dass nur der Besitz nachgewiesen werden kann, aber den Ermittlungsbehörden keine Informationen über die Herkunft oder den Zweck der Betäubungsmittel vorliegen.

Den BtMG Strafenkatalog finden Sie hier.

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Wie ist bei der Strafe für Besitz von BtM der Besitz definiert?

Besitz erfordert ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis.Strafe Besitz von BtM Marihuana, Kokain, Amphetamin

(BGHSt 27, 380 ff.; vgl. auch Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 115).

Der Täter muss also die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betäubungsmittel innehaben. Dafür ausreichend ist, dass der Täter so sicheren Zugang zu den Betäubungsmitteln hat, dass er ungehindert tatsächlich über sie verfügen kann. Es ist also nicht notwendig, dass sich die Betäubungsmittel im unmittelbaren Machtbereich des Täters befinden. Die Drogen müssen sich also nicht unbedingt in der Wohnung, am Körper oder im Fahrzeug des Beschuldigten befinden. Auch ein (gutes) Versteck ist gegebenenfalls für eine Verurteilung ausreichend.

Neben der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Betäubungsmittel ist für eine Strafe Besitz von BtM notwendig, dass das tatsächliche Herrschaftsverhältnis vom Herrschaftswillen getragen ist. Der Täter muss also den Willen haben, sich selbst den ungehinderten Zugang zu den Betäubungsmitteln zu erhalten.

Alles zum Besitz von Betäubungsmitteln.

Warum ist Besitz von BtM strafbar, Konsum aber nicht?

Der Konsum ist nicht strafbar, da hier nur die reine Selbstgefährdung vorliegt und diese von der grundgesetzlichen Handlungsfreiheit gedeckt ist.

Der Besitz ist strafbar, da hier (zumindest aus der Begründung des Gesetzgebers) eine Fremdgefährdung weiterer Personen durch die Gefahr der Weitergabe nicht ausgeschlossen werden kann. Das BtMG schützt insoweit die (altmodisch) Volksgesundheit. Der straflose Konsum sollte aber nicht unterschätzt werden. Der reine Konsum ohne zugleich im Besitz der Betäubungsmittel zu sein, ist vergleichsweise selten. Die Ermittlungsbehörden schließen also regelmäßig von Konsum auf den Besitz. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie von ihrem Strafverteidiger für BtM ist dahingehend aber eine erfolgreiche Verteidigung und ein Freispruch oder eine Einstellung erreichbar. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und nicht etwaigen Besitz oder Umstände des Konsums preisgibt.

Wird Rauschgift nur zum Mitgenuß bzw. in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle abgegeben, handelt es sich um die typische Erscheinungsform der Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch i. S. von § 29 I Nr. 6b BtMG.

BayObLG, Beschluß vom 20.04.1990 – RReg. 4 St 18/90

Der Konsum von Betäubungsmitteln anderen Person (Marihuana durch Weitergabe einer Pfeife in einer Runde, Entgegennahme einer Heroinlösung, Kokain auf fremdem Tisch) dürfte demnach nicht strafbar sein, da damit noch kein Besitz vorliegt. Dafür dürfte es in diesen Fällen an der ausreichenden Sachherrschaft von gewisser Dauer mangeln, so dass eine Strafe Besitz von BtM nicht in Betracht kommt.

Wenn der Verdacht besteht, dass eine nicht geringe Menge in Ihrem Besitz war, setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem BtM Anwalt in Verbindung.

Mehr dazu: Strafbarkeit Konsum Betäubungsmittel

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