BtM Anwalt Kosten

Was darf ein BtM Anwalt kosten?

Die gesetzliche Mindestkosten liegen in einem einfachen Fall bei rund 950,- € für Ihren BtM Anwalt. Dabei handelt es sich aber nur um das gesetzliche Minimum. Gefragte Spezialisten im Betäubungsmittelstrafrecht werden ihre Leistung zu diesem Preis nicht anbieten. Besonders in schwereren Verfahren ist ein Aufwand erforderlich, der sich zum gesetzlichen Mindesthonorar nicht realisieren lässt.

Unsere Erfahrung: Spezialisierte Strafverteidigung durch einen BtM Anwalt hat zu Recht ihren Preis.

In Strafverfahren schwerer Betäubungsmittelkriminalität sollten Sie sich nicht mit dem Zweitbesten zufriedengeben. Insbesondere wenn es um eine nicht geringe Menge geht, einschlägige Vorstrafen vorliegen, oder Einfuhr, Herstellung, Anbau oder Handeltreiben vorgeworfen werden, sollten Sie keine Experimente machen.

Unsere Erfolge sprechen für sich: Referenzen BtM Anwalt

Ziele der Strafverteidigung durch einen BtM Anwalt:

  • Einstellung des Verfahrens
  • Vermeiden eines BtM-Eintrages ins Führungszeugnis
  • Vermeiden von negativen Folgen für die Fahrerlaubnis
  • Aussetzung von Freiheitsstrafe zur Bewährung

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BtM Anwalt Kosten

Die Kosten im Strafverfahren richten sich nach Verfahrensschritten und hauptsächlich daran, wie viele Hauptverhandlungstage anfallen.

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Die Gebühren der Strafverteidigung sind von vielen Faktoren abhängig. Hauptsächlich hängt das Honorar davon ab, welcher Aufwand mit der Angelegenheit verbunden ist.

Grundsätzlich errechnet sich das Honorar nach den gesetzlichen Gebühren laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt RVG. Ausgehend von einem Hauptverhandlungstag in einer Angelegenheit errechnet sich das gesetzliche Mindesthonorar im einfachsten Fall wie folgt:

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 200,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4104 VV RVG 132,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 165,00 €
Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 275,00 €
Zwischensumme 772,00 €

Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 792,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 150,48 €
Betrag 942,48 €

Dies stellt das absolute Minimum dar. Es wird wenig spezialisierte Strafverteidiger geben, die eine Verteidigung zu diesem Honorar anbieten. Je nach Komplexität und Schwere des Falles ist eine Vereinbarung zu einem Vielfachen dieses Honorars angemessen. Dies ist in der Regel auch eine Investition, die sich lohnt.

Ist die nicht geringe Menge Betäubungsmittel erreicht, steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr im Raum.

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