Welche Pflanzen und Samen fallen unter das BtMG?

Der Anbau:  Welche Pflanzen und Samen fallen unter das BtMG?

Welche Pflanzen und Samen fallen unter das BtMG? Unter Strafe steht der Anbau von Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Folgende Pflanzen fallen explizit unter das Betäubungsmittelgesetz (Anlagen):

CannabisWelche Pflanzen und Samen fallen unter das BtMG

Cannabis ist dem BtMG unterstellt. Welche Pflanzen und Samen fallen unter das BtMG? Das schließt auch die männlichen Pflanzen mit ein, soweit keine Ausnahme vorliegt. Der Samen unterliegt nicht dem BtMG und sein Besitz steht demnach nicht unter Strafe. Der Samen steht nur unter strafe, wenn er zum unerlaubten Anbau bestimmt ist. Wir Ihnen Anbau vorgeworfen? Setzen Sie sich schnellstmöglich mit einem erfahrenen Strafverteidiger für BtM in Verbindung.

Salvia Divinorum (Zaubersalbei, Hexensalbei)

Salvia Divinorum ist nach dem BtMG verboten. Das schließt auch Pflanzenteile einschließlich der Früchte und der Samen. Dieses Verbot gilt aufnahmslos.

Erythroxylum Coca (Cocastrauch)

Der Cocastrauch ist nach dem BtMG verboten. Verboten sind Früchte, Pflanzen, Pflanzenteile und Samen. Dieses Verbot gilt ausnahmslos.

Papaver bracteatum, Papaver orientale (Türkenmohn, Arzneimohn, Armenischer Mohn)

Pflanze unterliegt dem BtMG. Ausgenommen ist der Anbau zu Zierzwecken. Samen sind erlaubt und unterliegen nicht dem BtMG. Auch wenn der Samen zum unterlaubten Anbau bestimmt ist, ist der Samen nicht verboten. Insoweit besteht keine Rückausnahme wie bei Cannabis.

Papaver somniferum (Schlafmohn)

Pflanze, Pflanzenteile und Früchte unterliegen dem BtMG und sind verboten. Ausgenommen ist der Anbau zu Zierzwecken. Nicht verboten ist der Samen.

Pflanzen, die mittelbar unter das Betäubungsmittelgesetz fallen:

Grundsätzlich fallen auch Pflanzen unter das Betäubungsmittelgesetz, sofern Pflanze oder Pflanzenteile einen der in Anlage I bis III aufgeführten Stoffe enthalten oder die zur Produktion solcher Stoffe geeignet sind sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.

Darunter fallen:

  • Khatstrauch
  • DMT-haltige Pflanzen, z.B. Mimosa Hostilis
  • Mutterkornpilz
  • mescalinhaltige Kakteen
  • psilocybinhaltige Pilze

Was fällt unter Anbau von Betäubungsmitteln?

Anbau von Betäubungsmitteln ist definiert als Produktion von Betäubungsmitteln mit landwirtschaftlichen Mitteln. Der Anbau muss nicht landwirtschaftliche Dimensionen aufweisen, es genügt schon eine einzelne Pflanze. Unter Anbau fällt:

  • Aussaat von Samen
  • Pflege
  • Kreuzen
  • Aufbinden, Stützen
  • Schutz der Anbaufläche
  • Aufzucht der Pflanzen

Voraussetzung ist, dass der Anbau von Betäubungsmitteln vom menschlichen Willen getragen ist. Anbau ist auch strafbar, wenn die Pflanze auf Grund geographischer Gegebenheiten oder biologischer Eigenart keinen Wirkstoff produzieren kann. Es kommt insoweit nicht auf die Erfolgschancen an. Wir stehen Ihnen als Anwalt für BtMG jederzeit zur Verfügung.