Ausgewählte Referenzen
10g Haschisch,
210g Marihuana
27g Amphetamin
5 x 2g Marihuana
68g Marihuana
100g Amphetamin
10ml Ketamin
650g Amphetamin
270g Marihuana
250g Haschisch
Haftbefehl aufgehoben
35g Amphetamin
10g Methamphetamin
Diese Verfahren stellt nur eine kleine Auswahl der strafrechtlichen Verfahren dar, in denen wir Strafverteidigung oder Nebenklage übernommen haben. Jeder Fall ist unterschiedlich zu beurteilen. Das Gericht entscheidet nach der individuellen Schuld des Täters unter Beurteilung des konkreten Einzelfalles.
Nach § 46 StGB sind bei der Strafzumessung insbesondere zu berücksichtigen:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
In einigen dieser Punkte können wir Sie in vor einer Hauptverhandlung so vorbereiten, dass eine positive Wirkung in der Strafzumessung zu erwarten ist.
Die angegebenen Referenzen sind keinesfalls Richtwerte. Sogar mit einem gleichen Tatvorwurf und sonst nahezu gleichem Sachverhalt ist vor demselben Gericht eine deutlich höhere oder niedrigere Strafe möglich. Das Gericht entscheidet in Ansehung des Täters auf Grund des individuellen Falles.