Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201)
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a)
Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202)
Ausspähen von Daten (§ 202a)
Abfangen von Daten (§ 202b)
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c)
Datenhehlerei (§ 202d)
Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203)
Verwertung fremder Geheimnisse (§ 204)
Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses (§ 206)