Widerstand gegen die Staatsgewalt

Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113)
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114)
Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 115)
Gefangenenbefreiung (§ 120)
Gefangenenmeuterei (§ 121)