Geld- und Wertzeichenfälschung

Geldfälschung (§ 146)
Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147)
Wertzeichenfälschung (§ 148)
Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen (§ 149)
Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln (§ 152a)
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks (§ 152b)